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   OLG Celle, 07.05.1969 - 13 U 277/68   

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OLG Celle, 07.05.1969 - 13 U 277/68 (https://dejure.org/1969,2775)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.05.1969 - 13 U 277/68 (https://dejure.org/1969,2775)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Mai 1969 - 13 U 277/68 (https://dejure.org/1969,2775)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1905
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98

    Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit aufgrund der Verweigerung einer

    Zu einer Terminsverlegung gezwungen ist der Richter erst dann, wenn die Aufrechterhaltung des Termins für die betroffene Partei schlechthin unzumutbar wäre und die Verweigerung der Terminsverlegung daher das Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) verletzen würde (s. BGHZ 27, S. 163 ff.; BayObLG MDR 1986, S. 416 f.; OLG Celle NJW 1969, S. 1905, 1906; Zöller/Stöber, aaO, § 227 Rdn. 6; Baumbach/Hartmann, aaO., § 227 Rdn. 7).

    Ein Ablehnungsgrund kommt in diesen Fällen nur etwa dann in Betracht, wenn die Zurückweisung des Verlegungsgesuchs auf eine Verweigerung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) oder auf eine willkürliche Benachteiligung einer Prozeßpartei hinausläuft; letzteres kann dann anzunehmen sein, wenn bereits der Gegenpartei eine von ihr beantragte Terminsverlegung gewährt worden ist und das Verlegungsgesuch der ablehnenden Partei - bei Mitberücksichtigung auch der prozessualen Situation - sachliche Gründe nicht minderen Gewichts auf seiner Seite hat (vgl. OLG Schleswig NJW 1994, S. 1227 ; OLG Köln MDR 1971, S. 933; OLG Celle NJW 1969, S. 1905, 1906; Zöller/Vollkommer, aaO., § 42 Rdn. 23).

  • OLG Köln, 18.12.2002 - 2 W 146/02

    Verfahrensrecht; Richterablehnung

    Ansonsten ist das Gericht ausschließlich dann zur Verlegung eines Termins verpflichtet, wenn die Aufrechterhaltung des Termins für die betroffene Partei schlechthin unzumutbar wäre und die Verweigerung daher das Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzen würde (BGHZ 27, 163 ff; BayObLG, MDR 1986, 416 f.; OLG Brandenburg; OLGR 1998, 465 [466]; OLG Celle, NJW 1969, 1905 [1906]; Zöller/Stöber, a.a.O., § 227 Rn 6).
  • AG Celle, 09.08.2006 - 1 AR 40/06

    Anerkennung der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung eines Antrags auf

    Diese Gründe hätte die Richterin mit "einerlei Maß" (vgl. OLG Celle NJW 1969, S. 1905 f. [OLG Celle 07.05.1969 - 13 U 277/68] ) messen müssen, um dann nunmehr zugunsten des Prozessbevollmächtigten der Beklagten den angesetzten Termin erneut zu verschieben.
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